Gehören Ihnen die Songtexte, die Sie mit Claude erstellen?

CometAPI
AnnaJan 10, 2026
Gehören Ihnen die Songtexte, die Sie mit Claude erstellen?

In den vergangenen zwei Jahren stecken die Musikbranche und KI-Unternehmen in einem zunehmend öffentlich ausgetragenen Konflikt über eine trügerisch einfache Frage: Dürfen große Sprachmodelle mit urheberrechtlich geschützten Songtexten trainiert werden — und wenn ja, zu welchen Bedingungen dürfen diese Modelle sie wiedergeben oder paraphrasieren? Im Zentrum dieses Schlagabtauschs steht Claude, die Gesprächs‑KI von Anthropic, sowie eine hochriskante Klage, die von einer Koalition großer Musikverlage eingereicht wurde. Der Fall — teils Gerichtsdrama, teils politischer Grundsatzstreit und teils Produktsicherheitstest — wirft dringende Fragen für Songwriter, Plattformen und die Milliarden von Menschen auf, die täglich mit KI‑Assistenten interagieren.

Wem gehören Claude‑Ausgaben wie Songtexte tatsächlich?

Wenn Sie in Claude eine Eingabe machen und um eine Strophe über „Neonlichter und Herzschmerz“ bitten, und die KI spuckt eine Strophe aus, liegt die unmittelbare Annahme nahe, dass Sie als Prompt‑Verfasser der Urheber sind. Anthropic, das Unternehmen hinter Claude, stimmt dem weitgehend zu — auf dem Papier. Die US‑Regierung und das Bundesgerichtssystem sehen das jedoch ganz anders.

Besitzen Nutzer die von Claude generierten Songtexte?

Um Ihre Rechte zu verstehen, müssen Sie zunächst den Vertrag betrachten, den Sie (virtuell) beim Nutzen des Tools abschließen. Nach den jüngsten Aktualisierungen von Anthropics Nutzungsbedingungen bis Ende 2025 und Anfang 2026 vertritt das Unternehmen hinsichtlich der kommerziellen Eigentumsrechte eine nutzerfreundliche Haltung.

Anthropics eigene Nutzungsbedingungen stellen klar, dass Nutzer die Ausgaben grundsätzlich besitzen, die von Claude generiert werden — einschließlich Text, Code oder sonstigem kreativen Material. Das bedeutet: Wenn Claude ein originelles Lied oder Gedicht erzeugt, das nicht aus urheberrechtlich geschütztem Text abgeleitet ist, hält der Nutzer die Rechte an diesem kreativen Output — vorausgesetzt, es besteht überhaupt Urheberrechtsschutz.

Juristen verweisen jedoch auf zwei beunruhigende Wörter in dieser Klausel: „falls vorhanden“.

Es gibt jedoch wichtige Einschränkungen:

  • KI‑Ausgaben, die zu kurz, rein faktisch oder nicht hinreichend kreativ sind, können überhaupt nicht urheberrechtlich geschützt sein.
  • Verstößt der Output gegen die Nutzungsbedingungen (z. B. durch Verletzung von Urheberrechten Dritter), könnte Anthropic geltend machen, dass der Nutzer Eigentumsrechte verwirkt.

Die Rechtslage ist in vielen Ländern, insbesondere bei KI‑generierten Werken, weiterhin ungeklärt. Die Gesetze gehen weit auseinander, ob rein KI‑generierte Inhalte urheberrechtlich geschützt werden können, und Gerichte werden dies möglicherweise bald endgültig entscheiden müssen.

Die Formulierung „Rechte, Titel und Ansprüche — falls vorhanden“ ist die juristische Falltür. Anthropic kann Ihnen nur Rechte abtreten, die existieren. Wenn das Gesetz feststellt, dass KI‑generierter Text nicht urheberrechtlich geschützt werden kann, hat Anthropic Ihnen nichts abzutreten. Effektiv erhalten Sie die Urkunde zu einem Schloss, das auf einer Wolke gebaut ist.

Die Urheberrechtsfalle: Warum „Abtretung“ nicht „Schutz“ bedeutet

Das führt uns zur harten Realität des Jahres 2026. Das US Copyright Office (USCO) hat seine Leitlinien aus 2024 und 2025 konsequent beibehalten: Urheberrecht schützt nur „originäre Werke der Autorschaft“, die von Menschen geschaffen wurden.

Aus Sicht des USCO gilt ein Prompt — egal wie detailliert oder kreativ — als „Idee“ oder „Anweisung“, nicht als tatsächliche Ausführung des Werks. Die KI wird als die ausführende Instanz betrachtet. Wenn Sie also Claude verwenden, um die Songtexte vollständig zu generieren, gelangen diese Texte faktisch im Moment ihrer Entstehung in die Gemeinfreiheit.

Das schafft eine bizarre Dichotomie für professionelle Songwriter:

  • Vertraglich: Sie können die Texte frei nutzen, auf Spotify veröffentlichen und auf T‑Shirts drucken, ohne Anthropic einen Cent zu zahlen.
  • Rechtlich: Sie können wahrscheinlich nicht verhindern, dass ein anderer Künstler genau dieselben Texte nimmt und in seinem eigenen Song verwendet. Da Sie kein gültiges Urheberrecht halten, fehlt Ihnen die Durchsetzungsmacht, um Takedown‑Mitteilungen zu erlassen oder wegen Plagiats zu klagen.

Was passiert, wenn Claude urheberrechtlich geschützte Songtexte ausgibt?

Es reicht nicht aus, wenn Nutzer Eigentum beanspruchen, während Claudes Antwort urheberrechtlich geschützte Songtexte enthält. Nach geltendem US‑Urheberrecht:

  • Das Bereitstellen urheberrechtlich geschützter Songtexte ohne Genehmigung ist potenziell rechtsverletzend.
  • Ob Claudes Output als Kopie urheberrechtlich geschützten Textes gilt — oder lediglich als Mustergenerierung — ist ein zentraler Streitpunkt im Anthropic‑Verfahren.
  • Die Ausgabe großer Textblöcke von Songtexten kann rechtlich als unbefugte Verbreitung oder Vervielfältigung gewertet werden, sofern keine Verteidigung wie Fair Use greift.

Da Verlage Schadensersatz und Unterlassungsverfügungen anstreben, ist die Eigentumsfrage an Outputs nur ein Teil des Problems; Lizenzierung und Rechtsverletzung können weiterhin relevant sein, selbst wenn Nutzer sich auf Output‑Rechte nach den Nutzungsbedingungen berufen.

Das juristische Schlachtfeld: Musikverlage vs. Anthropic

Einblick in die Klage: Anschuldigungen der Universal Music Group

Die juristische Saga begann Ende 2023 und zieht sich mit zunehmender Heftigkeit bis ins Jahr 2026. Eine Koalition großer Musikverlage — darunter Universal Music Group, Concord und ABKCO — verklagte Anthropic mit dem Vorwurf, Claude sei ohne Lizenz mit urheberrechtlich geschützten Songtexten trainiert worden.

In der beim Bundesgericht in Nashville eingereichten Klage argumentieren die Universal Music Publishing Group und Mitkläger, Anthropic habe große Mengen urheberrechtlich geschützter Songtexte kopiert, um Claude zu trainieren, und Claude gebe nahezu wortgetreue Texte als Antwort auf Nutzereingaben aus — beides ohne ordnungsgemäße Lizenzierung.

Die Klageschrift nennt Hunderte urheberrechtlich geschützter Werke, die angeblich ohne Erlaubnis verwendet wurden, darunter ikonische Songs wie:

  • Sam Cookes „A Change Is Gonna Come“
  • The Police: „Every Breath You Take“
  • Beyoncé: „Halo“

Die Kläger behaupten außerdem, Claude reproduziere diese Texte mitunter in einer Weise, die den urheberrechtlich geschützten Originalen ähnelt, und dass die Entfernung von Informationen zum Copyright‑Management in einigen Outputs gegen den US Copyright Act verstoße.

Was sind die zentralen Rechtsvorwürfe?

Die geänderte Klageschrift der Verlage stützt sich auf mehrere Rechtsgrundlagen:

  • Unmittelbare Urheberrechtsverletzung, für das Kopieren und Reproduzieren von Songtexten.
  • Beitragsabhängige (contributory) Verletzung, weil Anthropic angeblich wusste, dass Nutzer urheberrechtlich geschützte Outputs generieren.
  • Vikarierende Haftung, weil Anthropic angeblich von solchen rechtsverletzenden Nutzungen profitierte.
  • Entfernung von Copyright‑Management‑Informationen, was für sich genommen rechtswidrig ist.

Im Oktober 2025 befand ein Bundesrichter in Kalifornien, dass die geänderte Klageschrift plausibel darlegt, Anthropic habe von der Erstellung urheberrechtlich geschützter Prompts durch Nutzer gewusst oder hätte davon wissen müssen, und dass dies Ansprüche wegen contributory und vikarischer Verletzung stützen könne, sodass alle Ansprüche der Verlage vor Gericht weiterverfolgt werden dürfen.

Update Januar 2026: Die Klage bleibt bestehen

Vor wenigen Tagen, am 2. Januar 2026, versetzte Richterin Eumi K. Lee vom US‑Bezirksgericht für den Northern District of California Anthropic einen schweren Schlag. Das Gericht wies den Antrag von Anthropic ab, die geänderten Ansprüche der Verlage abzuweisen.

Entscheidend ließ die Richterin die Ansprüche bezüglich Copyright‑Management‑Informationen (CMI) zu. Die Verlage behaupten, Anthropic habe während des Trainingsprozesses Metadaten (etwa Songwriter‑Namen und Urheberrechtsvermerke) bewusst entfernt. Das Gericht hielt es für plausibel, dass Anthropic „wusste oder hätte wissen müssen“, dass Claude urheberrechtlich geschützte Texte reproduzieren würde, da das Modell auf massiven Datensätzen wie Common Crawl trainiert wurde, die das Internet unterschiedslos auskratzen.

Dieses Urteil ist bedeutsam, weil es den Fall über die theoretische Phase hinaus in die „Discovery“ bringt, in der Anthropic möglicherweise offenlegen muss, wie Claude genau trainiert wurde.

Wie kann ich also Songtexte besitzen, die mit Claude erstellt wurden?

Wenn reiner KI‑Output nicht urheberrechtlich geschützt werden kann, wie kann ein Nutzer jemals seine von Claude unterstützten Songtexte „besitzen“? Die Antwort liegt im Konzept der „hybriden Urheberschaft“.

Der Präzedenzfall „Thaler v. Perlmutter“

Der Leitstern für KI‑Urheberrecht bleibt der Fall Thaler v. Perlmutter, bestätigt vom D.C. Circuit. Das Gericht entschied eindeutig, dass menschliche Autorschaft eine Grundvoraussetzung des Urheberrechts ist. Eine Maschine kann kein Urheber sein. Dieser Präzedenzfall hat sich im Laufe des Jahres 2025 weiter verfestigt.

Wie viel Bearbeitung ist genug? Der Standard des „wesentlichen menschlichen Beitrags“

Damit ein Nutzer 2026 Eigentum an von Claude generierten Songtexten beanspruchen kann, muss er „wesentlichen menschlichen Beitrag“ nachweisen. Das ist mehr als nur das Prompten.

  • Unzureichender Beitrag: „Schreibe ein trauriges Lied über eine Trennung im Stil von Adele.“ (Die entstehenden Songtexte sind gemeinfrei).
  • Ausreichender Beitrag: Sie schreiben zwei Strophen, lassen sich von Claude eine Bridge vorschlagen, überarbeiten 50 % von Claudes Vorschlag und ordnen anschließend die endgültige Struktur an.

Im zweiten Szenario würde das USCO voraussichtlich für die menschlich geschaffenen Teile sowie die Auswahl und Anordnung des Endwerks Urheberrecht gewähren. Allerdings müssten Sie die KI‑generierten Teile in Ihrem Registrierungsantrag ausdrücklich ausschließen. Das Verschweigen der KI‑Nutzung kann zur Aufhebung der Urheberrechtsregistrierung führen, wie mehrere prominente Widerrufe Ende 2024 gezeigt haben.

Globale Auswirkungen: Wie internationale Gerichte abwägen

Das deutsche Urteil: GEMA gegen OpenAI und die Implikationen für Claude

Im November 2025 entschied ein Gericht in München zugunsten der GEMA (der deutschen Verwertungsgesellschaft für Musik) gegen OpenAI. Das Gericht befand, dass das KI‑Unternehmen ohne Lizenz keine Songtexte zum Training oder zur Wiedergabe nutzen darf.

Auch wenn dieses Urteil konkret OpenAI betraf, sind sich Rechtsanalysten einig, dass es einen Präzedenzfall für alle LLMs, einschließlich Claude, schafft, die in der EU operieren. Es deutet darauf hin, dass in Europa die „Fair‑Use“-Verteidigung für das Training mit urheberrechtlich geschützten Songtexten erodiert. Dies könnte zu einem fragmentierten Internet führen, in dem Claude je nach Standort des Nutzers — Berlin oder Boston — unterschiedliche Fähigkeiten und unterschiedliche Eigentumsrechte hat.

Der europäische AI Act und Copyright‑Transparenz

Der vollständig umgesetzte europäische AI Act verpflichtet Anbieter von allgemeinen KI‑Modellen nun, detaillierte Zusammenfassungen der zum Training verwendeten Inhalte zu veröffentlichen. Diese Transparenz befeuert die Klagen, da sie Rechteinhabern die nötigen Beweise liefert. Für den Nutzer bedeutet dies, dass sich die „Black Box“ der KI öffnet und die Nutzung eines KI‑Tools, das mit piratierten Inhalten trainiert wurde, ein zunehmend größeres Reputationsrisiko birgt.

Leitfaden für Musiker: Können Sie Claudes Songtexte monetarisieren?

Kommerzielle Nutzung vs. Urheberrechtsregistrierung

Sie können die Songtexte monetarisieren. Anthropics Bedingungen erlauben dies. Sie können den Song veröffentlichen, Streaming‑Tantiemen einziehen und ihn live aufführen. Das Risiko besteht nicht darin, dass Anthropic Sie stoppt; das Risiko besteht darin, dass Sie andere nicht stoppen können.

Wenn die Songtexte Ihres Hits zu 100 % KI‑generiert sind, könnte ein konkurrierender Künstler theoretisch Ihren Song covern oder Ihre Texte wiederverwenden, ohne eine mechanische Lizenz für den Text zu benötigen (für Melodie und Aufnahme wären jedoch weiterhin Rechte erforderlich, sofern diese menschlich geschaffen sind).

Best Practices: KI‑Output in schutzfähige Kunst verwandeln

Um Eigentum zu sichern, empfehlen Rechtsexperten die „Sandwich‑Methode“:

  1. Menschliche Grundlage: Beginnen Sie mit eigenen Zeilen, Konzepten oder Rohentwürfen.
  2. KI‑Erweiterung: Nutzen Sie Claude, um Reime, Synonyme oder alternative Formulierungen zu generieren.
  3. Menschliche Kuratierung: Bearbeiten, arrangieren und schreiben Sie den KI‑Output umfangreich um. Fügen Sie niemals Roh‑Output direkt in ein finales Projekt ein.

Führen Sie ein „Creation Log“ (Erstellungsprotokoll). Speichern Sie Ihre Entwürfe, Ihre Prompts und — am wichtigsten — die Versionshistorie, die Ihre manuellen Bearbeitungen zeigt. Vor Gericht ist diese digitale Spur Ihr einziger Nachweis menschlicher Urheberschaft.

Fazit

Gehören Ihnen Songtexte von Claude? Nein, nicht so, wie Ihnen ein Haus oder ein Auto gehört. Sie haben eine Nutzungslizenz, aber Sie besitzen kein bundesrechtliches Urheberrecht, es sei denn, Sie haben die Texte mit Ihrer eigenen Kreativität gezielt bearbeitet.

Je weiter wir in das Jahr 2026 vordringen, betrachtet der kluge Künstler Claude nicht als Ghostwriter, sondern als Co‑Autor, der sich weigert, ein Split‑Sheet zu unterschreiben. Nutzen Sie das Tool, um Ideen zu entfachen, Schreibblockaden zu lösen und den perfekten Reim zu finden — aber sorgen Sie dafür, dass die finale Tinte auf der Seite Ihre eigene ist. Andernfalls bauen Sie keinen Katalog auf; Sie tragen lediglich zur Gemeinfreiheit bei.

Wo können Sie auf Claude zugreifen? CometAPI ist eine gute Option.

Entwickler können über CometAPI auf das Claude‑API‑Modell (neueste API: Claude Sonnet 4.5 , Claude Haiku 4.5, Claude Opus 4.5) zugreifen. Um zu beginnen, erkunden Sie die Modellfunktionen von CometAPI im Playground und konsultieren Sie den API‑Leitfaden für detaillierte Anweisungen. Bevor Sie zugreifen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie sich bei CometAPI angemeldet und den API‑Schlüssel erhalten haben. CometAPI bietet einen deutlich niedrigeren Preis als der offizielle Preis, um Ihnen die Integration zu erleichtern.

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